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Vorstand: Regeln und Verhaltensweisen

10.03.2021

Zurzeit liegt die Stadt Schweinfurt bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 (Stand 10.3.21: 56,2), das bedeutet es ist nur kontaktfreier Individualsport von maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und auch nur im Freien möglich. Außer Kinder bis 14 Jahren, sie dürfen in Gruppen bis maximal 20 Kindern im Freien kontaktfreien Sport machen. Dies gilt für alle Sportarten.

 

Diese Änderungen sowie die unten aufgeführten Maßnahmen gelten, bis sich der Wert in der Stadt Schweinfurt wieder ändert. Wenn dies der Fall ist und neue Lockerungen bzw. Verschärfungen in Kraft treten, informieren wir Sie/euch natürlich auch wieder darüber.

 

 

Was heißt das für unseren Sportbetrieb?

  • Unsere Außensportanlagen (Haupt-, Korbballfeld, Tennisplätze, Kanugelände) sind bis auf weiteres wieder geöffnet – allerdings eben nur für kontaktfreier Individualsport von maximal 5 Personen aus 2 Haushalten oder für kontaktfreien Sport in Gruppen bis zu maximal 20 Kindern bis 14 Jahren.

 

  • Die städtischen Sportplätze (Wernplätze, Sportplatz Richtung Niederwerrn, Baseballfeld, etc) sind auch für den kontaktfreien Individualsport freigegeben, aber nicht automatisch für das Training der Kinder-Gruppe. Wenn Ihre/eure Abteilung also mit einer Kinder-Gruppe (max. 20 Kinder bis 14 Jahren) trainieren möchte, muss sie bitte in unserer Geschäftsstelle Trainingstage, Trainingszeit und Sportplatz angeben und wir müssen dies dann an das städtische Sportamt weitergeben. 

 

Was bleibt weiterhin geschlossen?

  • Sämtliche Sportanlagen bzw. das Vereinsgelände dürfen nur zum Treiben für Sport genutzt werden
  • Unsere Räumlichkeiten wie Sporthalle, Kegelbahn, Tischtennisraum, Jugendraum, Tennishütte, Haus der Kanuten, Fitnessraum, etc. müssen weiterhin geschlossen bleiben.
  • Auch die städtischen Sporthallen bleiben vorerst bis einschließlich 21.03.2021 geschlossen.
  • Vom 22.03.bis zum 26.03.21 und während der Osterferien (29.03. – 09.04.21) können wir als Verein beim städtischen Sportamt aber Bedarfe an Hallen anmelden. Die Hallen werden aber nur geöffnet, wenn die Rahmenbedingungen Indoorsport wieder möglich machen. Ab dem 12.04.21 gilt der Sommerbelegungsplan 2021
  • Duschen und Umkleiden müssen bis auf weiteres geschlossen bleiben (gilt für unsere als auch für die städtischen)
  • Die Schulschwimmbäder der Gartenstadt- und Kerscheinsteiner Schule bleiben bis auf weiteres geschlossen.

 

 

Folgende Regelungen aus dem „alten“ Hygienekonzept gelten auch weiterhin:

Abstandsgebot:

Wo immer es möglich ist, ist ein Mindestabtsand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt auch beim Sport im Freien.

 

Dokumentation des Trainings:

Weiterhin gilt die Dokumentation des Trainings (Trainingstag, Trainingszeit, Trainingsort), also jeder Teilnehmer muss sich in eine Liste eintragen mit vollständigem Namen und einer Telefonnummer oder Mailadresse, unter der er oder sie zu erreichen ist.

 

Dürfen Passübungen durchgeführt werden?

Ja, laut Rahmenhygienekonzept Sport ist es erlaubt, Sportgeräte gemeinsam zu nutzen. Sie müssen nicht unbedingt nach jedem Gebrauch bzw. der Ball nach jedem Ballwechsel desinfiziert werden. Die Sportgeräte müssen aber vor und nach jedem Training desinfiziert werden und gerne auch zusätzlich je nach Trainingsverlauf.

Außerdem sollen sich die Trainingsteilnehmer vor Trainingsbeginn und nach dem Training die Hände desinfizieren.

 

Fahrgemeinschaften:

Fahrgemeinschaften dürfen gebildet werden. Wenn Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, mitfahren, sollte ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

 

Zuschauer und Wettkampfbetrieb:

Beides ist weiterhin verboten. Hier soll ab dem 22.03.21 über Lockerungen beraten werden.

 

Darf jedes Mitglied am Training teilnehmen?

Nein, Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage, des DJK-Gebäudes und die Teilnahme am Training untersagt. Dies gilt auch für Mitglieder und Zuschauer, die sich in Quarantäne begeben müssen bzw. in einer solchen befinden und für Mitglieder und Zuschauer, die Kontakt zu COVID-19 Fällen in den letzten 14 Tagen hatten. Auch diesen ist das Betreten der Sportanlage, des DJK-Gebäudes und die Teilnahme am Training untersagt.