RSS-Feed
 

Meldung der Vorstandschaft (03.08.2020)

03.08.2020

Liebe DJK'lerinnen und DJK'ler,

ab dem 01.08.2020 gelten weitere Lockerungen im Bereich Sport. Auch mit diesen Lockerungen ist ein Sportbetrieb, wie wir ihn vor Corona kannten, noch nicht möglich. Dennoch versuchen wir für und mit euch alles möglich zu machen, was wir können. Wie es ab September weitergeht, welche Regelungen dann gelten, wissen wir leider auch noch nicht. Bitte kommt rechtzeitig auf uns zu, damit wir gemeinsam an einer guten Umsetzung für den Spiel-, Trainings- und Sportbetrieb arbeiten können. Auch diesmal haben wir für Euch die wichtigsten Punkte der Lockerungsmaßnahmen zusammengefasst. Vorab wie immer die wichtigsten Fragen bzw. Antworten:

 

Sind Trainingsspiele für Kontaktsportarten wieder erlaubt? Ja, sind sie. Aber nur unter der Voraussetzung, dass die Trainingsgruppe eine feste Gruppe ist und dass die Kontaktdaten der Teilnehmer erfasst werden. (siehe angehängte Liste)

 

Sind Probe-/Schnuppertrainings möglich? Ja, es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Kontaktdaten des Trainingsgastes dokumentiert werden und dass das Training mit Probe-/Schnupperteilnehmern komplett kontaktfrei durchgeführt wird, da es sich um keine feste Trainingsgruppe mehr handelt.

 

Werden die städtischen Schulschwimmbäder wieder geöffnet? Nach Rücksprache mit der Stadt gehen wir davon aus, dass die städtischen Schulschwimmbäder nach den Sommerferien wieder geöffnet werden und planen dementsprechend unser Angebot. Dies kann sich aber jederzeit wieder ändern. Wie es sich tatsächlich verhält, werden wir erst kurz vor Beginn des neuen Schuljahres erfahren.

 

Was gilt weiterhin:

  • In den Gebäuden/Räumlichkeiten der Djk gilt Mund-Nase-Bedeckungs-Pflicht, bedeutet, vor dem Betreten des Gebäudes die Mund-Nase-Bedeckung aufsetzen und erst zum Sport in der Turnhalle/Tischtennisraum, etc, absetzen.
  • Auch beim Betreten der Geräteräume muss die Mund-Nase-Bedeckung wieder getragen werden.
  • Der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien und in geschlossenen Räumlichkeiten ist wieder zulässig.
  • Bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen sind höchstens 100 Personen (Wettkampfteilnehmer und Funktionspersonal) zugelassen; sofern allen anwesenden Personen gekennzeichnete Plätze oder klar voneinander abgegrenzte Aufenthaltsbereiche zugewiesen werden können, bei denen der Mindestabstand immer eingehalten werden kann.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss nicht mehr zwingend eingehalten werden, es wird aber empfohlen, wo immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Gruppenbezogene Trainingseinheiten und -kurse müssen Indoor auf höchstens 120 Minuten begrenzt werden .
  • Vor bzw. nach jeder Trainingseinheiten die Indoorsportstätten gut lüften - Beim Wechsel der Gruppe auf ausreichend Abstand achten, keine Bildung von Warteschlangen .
  • Körperkontakt ist im Trainingsbetreib in festen Trainingsgruppen wieder zulässig, auch hier ist die feste Trainingsgruppe sowie die Dokumentation der Teilnehmer Voraussetzung.
  • Bitte die 1,5 Meter bis 2 Meter Mindestabstand zwischen Personen im Djk-Gebäude, sowie im gesamten Innen- und Außenbereich wo immer es möglich ist, einhalten .
  • Umkleidekabinen und Duschen bleiben weiterhin geschlossen, umziehen und duschen nur zuhause .
  • Toiletten können benutzt werden.
  • Konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, vor allem bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten.
  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt der Anlage - Veranstaltungen und Wettbewerbe sind weiterhin untersagt.
  • Bildung von Fahrgemeinschaften möglich, es wird aber dringend geraten, wenn Personen aus verschiedenen Haushalten mitfahren eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Keine Zuschauer.
  • Dokumentation der Trainingseinheit, hier muss aufgeführt werden: wer ist Trainer/Übungsleiter, wer hat am Training teilgenommen, wann und in welcher Zeit hat das Training stattgefunden, Telefonnummer oder Mailadresse Hier findet Ihr das passende Formular dazu
  • Bitte vier Wochen diese Dokumentation aufheben, danach vernichten, Daten dürfen nicht für dritte zugänglich sein, Daten werden im Fall einer Infektion an das Gesundheitsamt weitergegeben
  • Am Training dürfen nur Personen teilnehmen, die o aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion hatten, o keinen Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen hatten o in den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist
  • Vereins- sowie Veranstaltungsräume sowie Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume (hierzu zählt auch die „Tennishütte“ und „das Haus der Kanuten“) müssen nicht mehr generell geschlossen bleiben. Sie dürfen unter Berücksichtigung der allgemeinen Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum (Gruppe bis max. 10 Personen), des Allgemeinen Abstandsgebots und des Verbots von Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen genutzt werden.
  • Wer sich nicht an die beschriebenen Vorgaben hält bzw. vorsätzlich und fahrlässig handelt, muss mit Hausverbot und entsprechenden Ordnungswidrigkeiten und Strafen rechnen.

 

Weiterhin gilt für die DJK: Diese Punkte gelten vorerst bis zum 16. August 2020. Auch weiterhin bleibt uns nichts anderes übrig, als mehr oder weniger von Woche zu Woche zu planen. Bitte schaut/schauen Sie auch immer bei eurem/Ihrem Sportfachverband auf der Homepage, ob hier weitere Regelungen in der entsprechenden Sportart gemacht werden. Eine Auflistung der Fachverbände gibt es auf der Seite des BLSV. Für Hinweise sind wir dankbar! Falls ihr/Sie noch Fragen habt/haben, dann meldet euch/melden Sie sich bitte bei uns, wir versuchen diese dann zu klären. Eure Gesundheit steht für uns an oberster Stelle, deshalb versuchen wir so gut es geht, alles möglich zu machen. Bitte diese Infos auch an die Übungsleiter weiterleiten. Mit sportlichen Grüßen und bleibt/bleiben Sie gesund

Eure/Ihre Vorstandschaft